Beratung

Das mit Anfang 2015 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EEffG) verpflichtet Energielieferanten dazu, jährlich Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von 0,6% des Vorjahresenergieabsatzes zu setzen. Von dieser Menge sind 40% durch Maßnahmensetzungen bei Haushalten im Wohnbereich und 60% durch Maßnahmen im Industriebereich nachzuweisen. Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes.